Antrag auf Mitgliedschaft in der Deutschen Gesellschaft für Netzwerkforschung e.V.:

Bitte füllen Sie folgendes Formular aus:

Die Beiträge wurden von der Mitgliederversammlung am 04. Mai 2017 beschlossen und werden per Lastschrift eingezogen. Bitte senden Sie uns die dazu nötige Einzugsermächtigung baldmöglichst zu:

Die Einhaltung der satzungsmäßigen Voraussetzungen der Gemeinnützigkeit (nach den §§ 51, 59, 60 und 61 AO) wurde vom Finanzamt Frankfurt am Main III mit Bescheid vom 28.02.2018 nach § 60a AO gesondert festgestellt. Die DGNet fördert laut Satzung Wissenschaft und Forschung (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AO). Die Mitgliedbeiträge sind steuerabzugsfähig.